Statuten
Die Statuten regeln Zweck, Aufbau und Ablauf des Vereinslebens der Carinthian Gun Society. Sie sind für alle Mitglieder verbindlich.
Das Wichtigste in Kürze
Diese Zusammenfassung dient der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der vollständige Text im Dokument weiter unten.
- Name
- Carinthian Gun Society (CGS)
- Sitz
- Villach; die Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich
- Zweck
- Ausübung des Schießsports auf der vereinseigenen Liegenschaft sowie Förderung des Schützenwesens – nicht auf Gewinn gerichtet
- Mittel
- Schießbewerbe und Weiterbildungen; finanziert über monatliche Mitgliedsbeiträge, eine einmalige Beitrittsgebühr und die Vermietung von Werbeflächen
- Mitgliedschaft
- Offen für natürliche Personen mit EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft und österreichischer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass
- Probezeit
- 6 Monate vor der endgültigen Aufnahme
- Organe
- Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer und Schiedsgericht
- Vorstand
- Sechs Mitglieder: Obmann, Schriftführer und Kassier, jeweils mit Stellvertretung. Der Obmann vertritt den Verein nach außen.
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Wenn etwas unklar ist oder du eine gedruckte Fassung brauchst, schreib uns an carinthian@gunsociety.at oder über das Kontaktformular.